Kreative jeder Art haben Grundrechte. Diese sind im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Nicht nur werden uns damit Persönlichkeitsrechte an unseren eigenen, geistigen Schöpfungen zugesprochen. Damit wird im Grunde gesagt, wir geben mit der Kunst einen Teil unserer Persönlichkeit heraus, unsere Gefühle, Ideen, Gedankenwelt, Weltsichten, Wünsche und Ängste. Also grundlegende persönliche Daten. Gleichzeitig gewährt es uns aber auch Werkzeuge diese wertvollen Werke zu schützen und für andere nutzbar zu machen. Denn wir leben ja von der Kunst. Diese Rechteeinräumung nennt man eben Nutzungsrechte. Was ursprünglich rein für die Geschäftsbeziehung zwischen Kreativen und regelmäßigen Nutzern, wie Verlage, gedacht war, ist inzwischen deutlich verbreiteter, da durch moderne Technik im Grunde jeder ein Kunstwerk verwerten kann. Leider fehlt daher oft das Verständnis dafür was geistiges Eigentum bedeutet und was es wert ist. Und damit auch, dass man damit eben nicht alles machen kann, wie man möchte. Ein Kunstwerk ist nunmal kein Auto.
Kann ich als Kreativer auf Nutzungsrechte verzichten?
Es kommt nicht selten vor, dass mich Kunden verständnislos fragen, warum sie für einen Auftrag noch Nutzungsrechte bezahlen müssen. Sie gehen davon aus, dass ihnen meine Illustration nach bezahlter Rechnung gehört. Leider stimmt das so nicht, denn künstlerische Werke sind eben keine Produkte oder Dienstleistungen.
Man unterscheidet hier zwischen Eigentum und Besitz. Als Eigentum zählen Dinge die rechtlich mir zugehörig sind.
Ich habe auf meiner Website gerade einmal erklärt, was Nutzungsrechte eigentlich sind. Sie sind für uns als Freelancer notwendig um unsere Arbeit zu schützen, sofern sie als schützenswert gilt (was auf Fotos, besondere Designs, Illustrationen, Logos, Musik, Typografie und die meisten Videos zutrifft).
Kreative schaffen Werte & wertvolle Marken
Auch wenn man es nie genau vorhersehen kann, stecken in Werken der angewandten Kunst, Musik, Video und Text Potentiale sich zu extrem wertvollen Marken zu entwickeln. Als kleines Beispiel nehme ich die „Prinzessin Lillifee“. Die Künstlerin hat die Figur geschaffen ohne zu erwarten, wie gut sie bei den Kindern ankommt. Sie hat sich aber klugerweise die Rechte behalten. Überraschenderweise entstanden daraus unzählige Merchandisingprodukte, viele Bücher und einige Filme und Hörspiele. Ein Millionengeschäft an dem die Schöpferin heute Anteil hat.
Als Negativbeispiel wiederum dient Janosch. Er hat sich seinerzeit alle Rechte an seinen Werken, für sehr kleines Geld, abkaufen lassen. Heute gehören alle Figuren der Janosch-AG, die mit Tigerente und Emil Grünbär reich wird. Der Schöpfer selbst verdient keinen Cent mehr daran.
Es ist also sehr wichtig sich zu überlegen, welche Rechte man herausgibt und zu welchem Preis. Selbst etwas momentan noch scheinbar Unbedeutendes mag großes Potential haben, wertvoll zu werden.
Kreative müssen Kunden in Sachen Nutzungsrechte aufklären und beraten
Viele meiner Kunden wirken abgeschreckt davon, dass es ja unbequem ist, diese Lizenzen zu verwenden. Als Verbraucher verstehe ich das. Ich will mich beim Autokauf auch nicht durch seitenlange Vertragstexte lesen und jede einzelne verhandeln. Ich vertraue dem Fachhändler, dass er mich korrekt berät. Doch wir Freelancer sollten unsere Kunden hier nicht alleine lassen. Wir sind die Experten auf diesem Gebiet der Rechtsprechung. Also müssen wir sie beraten. Dies geschieht durch eine wirklich konsequente und detailreiche Befragung, was der Kunde denn wirklich später mit unserem Werk tun möchte, und was er tun kann. Die Bäckerei um die Ecke wird sicher niemals einen Film damit machen können. Aber ist es wirtschaftlich sinnvoll für ihn die Komplettrechte einzukaufen?
Das Urheberrecht ist ausgeprägt in Deutschland
Wir müssen unseren Kunden auch klar machen, dass sie sich selbst schützen, wenn sie Nutzungsrechte klar definieren und auch angemessen bezahlen. Das Urheberrecht legt klar fest, dass für Nutzungsrechte angemessene Vergütungen an den Urheber zu zahlen sind. Was bedeutet, dass umfassende Rechte extrem teuer sind. Geschieht das nicht, hat der Urheber die Möglichkeit diese einzuklagen. Die allermeisten Urteile dazu wurden für den Urheber entschieden und sorgten für die Kunden für sehr viel juristischen Stress und hohe Nachzahlungen. Wir sollten den Kunden hier nicht mit der juristischen Keule kommen. Wir Kreativen sollten unsere Auftraggeber wohlwollend beraten, da eine nicht angemessene Vergütung sie juristisch auf dünnes Eis führt.
Begreift das Urheberrecht nicht als juristische Barriere, sondern als wichtigen Helfer für unseren Job. Es ist (statt sie sind) der Schutz unserer Ideen und bares Geld wert. Wenn ihr Berechnungsfaktoren sucht, wendet euch an eure Designverbände, wie AGD, BGD, Verdi oder die I.O. Und tauscht euch mit Kollegen aus wie sie damit umgehen, Nutzungsrechte bei Kunden durchzubringen
Individuelle Fragen?
Du möchtest gerne tiefer in die Materie eintauchen und dich umfassend über Nutzungsrechte informieren? Dann können wir dir gerne ein Einzelcoaching anbieten, in dem wir alle deine Fragen dazu beantworten und gerne auch einen konkreten Fall und Beispiele durchsprechen.
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