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KSK Einkommensschätzung

Wir haben heute einen Gastbeitrag für euch. Als ausgewiesener Experte für die Künstlersozialkasse, haben wir Andri Jürgensen gebeten einen Leitfaden zu schreiben, wie ihr richtig euer Einkommen zur Berechnung des KSK-Mitgliedsbeitrags schätzen könnt.
Andri Jürgensen ist Rechtsanwalt und berät mit seiner Kanzlei rund um die Themen Kunst, Kultur und Medien. Insbesondere die Künstlersozialkasse ist sein persönliches Spezialgebiet.
Weitere Informationen findet ihr unter: www.kunstrecht.de

 

Bald naht die sich jedes Jahr wiederholende Frist – zum 1.12. müssen die Versicherten der KSK mitteilen, welchen Gewinn sie im nächsten Jahr erwarte. Und immer wieder steht man unschlüssig vor dieser Aufgabe – woher bloß soll man wissen, was man als Selbständiger im nächsten Jahr verdienen wird? Dabei ist diese Prognose von einiger Bedeutung, denn nach ihr richten sich die Beiträge, die man im nächsten Jahr an die KSK zahlen wird. Bei einer Gewinnprognose von 10.000 € zahlt man rund 150 € im Monat, bei einer Prognose von 20.000 € schon rund 300 € monatlich an die KSK.

Ganz klar, dass das immer noch unschlagbar günstig ist, weil ja Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung enthalten sind. Aber 100 € im Monat mehr oder weniger machen eben auch einen Unterschied.

 

Zuerst einmal: Was gehört zum Jahresarbeitseinkommen?

Was schwierig klingt, ist ganz einfach: Jahresarbeitseinkommen ist der Gewinn, und zwar nach der steuerlichen Einnahmen-Überschuß-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Gewinn heißt dabei: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Betriebeinnahmen sind alle Einnahmen, die aus der selbständigen künstlerischen Tätigkeit stammen, ob aufs Bankkonto überwiesen oder in bar ausgezahlt, per Gutschrift oder als Sachleistung. Auch die USt gehört zu den Einnahmen

Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind wie beispielsweise Büromiete, Telefon, Büroausstattung, Computer, Porto oder Löhne für Mitarbeiter. Auch verauslage Umsatzsteuer gehört zu den Ausgaben.

Keine Betriebsausgaben sind dagegen die Beiträge für die Kranken- oder Renten-versicherung oder Unterhaltszahlungen. Diese Ausgaben werden zwar auch bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt, aber erst später und noch nicht bei der Berechnung des Gewinns aus der selbständigen Tätigkeit.

Und ganz wichtig: Relevant ist nicht das zu versteuernde Einkommen, das am Ende des Steuerbescheids steht. Relevant sind nur die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit, in manchen Fällen auch die gewerblichen Einkünfte.

 

Wie schätzt man nun den Gewinn für das nächste Jahr?

Zunächst einmal: Die KSK ist nicht bissig und toleriert durchaus gewisse Abweichungen. Auch Ausrutscher in einem einzelnen Jahr sind für sich betrachtet nicht schlimm, weil es immer gute oder schlechte Jahre geben kann. Wie kommt man dann auf eine zuverlässige Prognose? Zwei Taktiken bieten sich an:

Taktik 1: Man meldet immer den Gewinn des Vorjahres oder Vor-Vorjahres als neue Prognose. Vorteil: Das passt zeitversetzt immer. Nachteil: Es ist nicht sehr flexibel, denn einem starken Vorjahr kann ein schwaches Jahr folgen und man muss dann trotz gesunkener Gewinne die hohen Beiträge des Vorjahres schultern.

Ich empfehle daher Taktik 2, und die wendet die KSK in ihren Prüfungen an: Man bildet die Durchschnittswerte für die vergangenen vier, fünf Kalenderjahre, also den Durchschnitt für die Prognosen und den Durchschnitt für die tatsächlich erzielten Gewinne. Auf diese Art werden Ausreißerjahre nach oben oder unten nivelliert und man erkennt besser, wie zuverlässig die Prognosen im Durchschnitt auf die Gewinne passen.

Und nicht zu vergessen: Man kan seine Prognose im Laufe eines Jahres auch korrigieren. Das braucht man nur bei tatsächlich massiven Abweichungen, diese Anpassungen gelten aber immer nur ab dem nächsten Monat. Bei einer Korrektur muss man also nichts nachzahlen, bekommt aber auch nichts zurück.

 

Fazit: Es gibt kein Patentrezept und es bleibt immer eine Bauchentscheidung. Aber mit den Durchschnittswerten sieht man schon etwas klarer.